Die Alternative zur Klimaanlage


Unsere mobilen Verdunstungskühler bieten sofort spürbare Abkühlung – ganz ohne Installation, ohne Chemie und mit minimalem Energieverbrauch. Dank innovativer Verdunstungstechnik entsteht angenehm befeuchtete, frische Luft, die sich natürlich anfühlt und frei von den typischen Nachteilen herkömmlicher Klimaanlagen ist: keine trockenen Schleimhäute, keine keimbelastete Umluft.

Die Geräte sind energieeffizient, umweltfreundlich und für Flächen bis zu 250 m² geeignet. Im direkten Vergleich zu klassischen Klimaanlagen senken sie den CO₂-Fußabdruck deutlich und sind sofort einsatzbereit.
Alle Modelle tragen die CE-Kennzeichnung und erfüllen sämtliche relevanten EU-Richtlinien – für geprüfte Sicherheit und höchste Qualität.


Und so funktioniert's:

Das Prinzip ist ebenso einfach wie effektiv: Wasser aus einem integrierten Tank wird über eine Pumpe auf ein großflächiges Zellulose-Pad geleitet. Ein leistungsstarkes Gebläse führt die Umgebungsluft durch dieses feuchte Filtermedium, wo das Wasser verdampft und der Luft Wärme entzieht. So sinkt die Temperatur um mehrere Grad und es entsteht angenehm kühle, gereinigte Luft, die gleichmäßig verteilt wird und für ein perfektes Klima sorgt.






Unser Premium-Modell ZC-76Y3 bietet nachhaltige Hochleistungskühlung für kleine und mittlere Unternehmen, besonders in der Gastronomie. Modernste Technologie und durchdachtes Design vereinen Effizienz, Mobilität und Wirtschaftlichkeit. Mit nur 0,3 kW Stromverbrauch senkt es Betriebskosten und schont die Umwelt. Der flüsterleise Betrieb sorgt für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, während kompakte Bauweise und geringes Gewicht den Transport erleichtern. Ob Restaurant, Café oder Catering – das ZC-76Y3 steht für zuverlässige Kühlung.



Hitzeschutz für Arbeitnehmer ab 2026: 

Ab 1. Jänner 2026 gilt in Österreich die neue Hitzeschutzverordnung. Arbeitgeber müssen ab 30 °C verbindliche Schutzmaßnahmen setzen und bei offiziellen Hitzewarnungen (Stufe 2) einen klaren Hitzeschutzplan bereitstellen.
Dazu zählen angepasste Arbeitszeiten, reduzierte körperliche Belastung, Beschattung, organisatorische Maßnahmen sowie persönliche Schutzmittel wie leichte Kleidung, Kopfschutz und Sonnenschutz. Zusätzlich wird eine Kühlung oder Klimatisierung von Krankabinen und selbstfahrenden Arbeitsmitteln verpflichtend – mit Übergangsfristen für die Umrüstung.
Die Verordnung stärkt den Schutz aller Beschäftigten im Freien und schafft klare, praxistaugliche Vorgaben für Unternehmen.


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